Öffnungszeiten 2026

Von 29. März bis 25. Oktober 2026 (Sommerzeit) 

Jeden 1. & 3. Freitag: 15:00 Uhr–18:00 Uhr

Samstags: 15:00 Uhr–18:00 Uhr

Sonntags: 9:00 Uhr–12:00 Uhr 


  • Freitag & Sonntag: Wird nur Trap geschossen (jagdlich und sportlich). 
  • Samstag: Wird Trap geschossen (jagdlich und sportlich) 1 Stunde vor Schließung vorwiegend Skeet (je nach Besucher Auslastung).
  • Die Wurfscheibenarena Brunnen hat jeden 1. und 3. Freitag im Monat geöffnet.

An folgenden Tagen ist die Wurfscheiben Arena geschlossen:

29. Mai 2026
12. Juni 2026
26. Juni 2026
10. Juli 2026
24. Juli 2026
31. Juli 2026
14. August 2026
15. August 2026
28. August 2026
11. September 2026
25. September 2026
3. Oktober 2026
9. Oktober 2026
23. Oktober 2026
30. Oktober 2026
1. November 2026
13. November 2026
27. November 2026

Wichtige Informationen

  • Es dürfen am Schießstand nur 24 gr. Bleischrot im Kaliber 12/70 Munition verschossen werden. 
  • Jeder Schütze in der Wurfscheiben Arena Brunnen muss ausreichend versichert sein, dies kann durch einen anerkannten Schieß- oder Jagdverband gewährleistet sein, ein entsprechender Nachweis ist bei der Anmeldung vor Schiessbeginn zu erbringen. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, so muss eine Tagesversicherung abgeschlossen werden, bitte bringt ebenfalls einen Personalausweis oder ein offizielles Dokument mit Lichtbild mit, welches eure Identität/Alter einwandfrei verifiziert.
  • Die ausgehängte aktuelle Schießstandordnung des DSB ist zu beachten und wird mit betreten der Wurfscheiben Arena Brunnen für alle Schützen verbindlich.  LINK


Frühzeitige Schließungen / Unwetterwarnungen

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Schießen während der Öffnungszeiten besteht nicht. Im Fall extremer Wetterlagen behalten wir uns vor, den Schießbetrieb kurzfristig auch während der üblichen Öffnungszeiten abzusagen bzw. einzustellen. Dies gilt insbesondere bei offiziellen Unwetterwarnungen im Bereich der Gemeinde Brunnen. Sollte es zu einer niedrigen Besucherauslastung in der Wurfscheiben Arena Brunnen kommen, sind frühzeitige Schließungen ebenfalls möglich.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

E-Mail:           [email protected]

Änderungen sind den Sportschützen Brunnen vorbehalten. 

Jugendförderung

Wir bieten ab 1. Mai 2026 die Möglichkeit unsere Schützen zwischen 14 und 18 Jahren speziell finanziell zu unterstützen. Hier steht ein spezielles Spenden Budget für unsere Mitglieder zur Verfügung (daher nicht unbegrenzt).
Unsere finanzielle Förderung sieht wie folgt aus:
Monatliches Kontingent von 2 Serien ( 1 Serie = 25 Schuss Munition und 25 Wurfscheiben) zum Vorzugspreis von 5,00 €/Serie (2 Serien = 10,00 €)
In der Praxis sieht das wie folgt aus: Der berechtigte Schütze erhält von uns eine Stempelkarte, diese wird jedes Jahr Neu ausgegeben und das verbrauchte Kontingent "abgestempelt". Ihr könnt die Karte in unserer Anmeldung in der Wurfscheibenarena kostenfrei erhalten (Alters- und Mitgliednachweis der Sportschützen Brunnen vorausgesetzt).

Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Förderung für die Erstausrüstung unserer jungen Schützen, zum Formular --> Link

Wenn ihr spenden wollt, unsere Spendenbox steht in der Wurfscheiben Arena Brunnen Anmeldung, wir freuen uns um jede Unterstützung und sagen schon mal recht herzlich DANKE.

Jugendschutz

Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche mit einer Bockdoppelflinte schießen. Voraussetzungen dafür sind: 

  • Seitens des Vereins muss eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Aufsicht anwesend sein. 
  • Ein Elternteil muss immer persönlich vor Ort sein. Darüber hinaus muss die Einverständniserklärung aller weiteren Elternteile schriftlich vorliegen. 
  • Ab 16 Jahren muss kein Elternteil persönlich anwesend sein, hier muss jedoch die Einverständniserklärung beider Elternteile unterschrieben vorliegen und eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Aufsicht anwesend sein. 


Die Einverständniserklärung der Eltern kann schriftlich erfolgen, es müssen aber beide Elternteile unterschrieben haben. Es muss eindeutig daraus hervorgehen, dass die Eltern damit einverstanden sind, dass Ihr Kind bei uns mit erwerbscheinpflichtigen Flinten schießen darf.  Die Einverständniserklärung der Eltern kann auch mündlich erfolgen, dafür ist es aber notwendig, dass mindestens ein Elternteil persönlich anwesend ist. (Die gesamte Zeit, während der Jugendliche schießt unmittelbar im Zuschauerbereich), die Zustimmung des weiteren Elternteils ist zusätzlich notwendig (schriftlich oder persönlich).

Leider können wir nicht immer garantieren, dass eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Aufsicht zu den öffentlichen Schießzeiten anwesend ist. Wenn Sie also planen, mit Ihrem 14 bis 16-jährigen Jugendlichen bei uns vorbeizukommen, empfehlen wir einen Termin außerhalb der öffentlichen Schießzeiten zu vereinbaren.